Erstes "Corona-Urteil" des Bundesarbeitsgerichtes
Muss der Arbeitgeber seinen Betrieb aufgrund eines staatlich verfügten allgemeinen Lockdowns zur Bekämpfung der Corona-Pandemie schließen, trägt er nicht das Risiko des Arbeitsausfalls und ist nicht verpflichtet, den Beschäftigten Vergütung unter dem Gesichtspunkt des Annahmeverzugs zu zahlen.
(BAG, Urteil vom 13.10.2021, 5 AZR 211/21)
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Pressemitteilung zum Vorfall im Impfzentrum Friesland vom 21.04.2021
Eine Beschuldigte Gesundheits- und Krankenpflegerin wird von der Kanzlei Osterloh & Klatt strafrechtlich vertreten.
Angesichts der bisherigen Berichterstattung in den Medien zur Sache wird wie folgt Stellung genommen:
Zur Pressemitteilung vom 10.08.2021
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Wie wirkt sich Corona auf das Mietrecht aus?
Ein Überblick von Christoph Klatt, Fachanwalt für Mietrecht, in der Wilhelmshavener Zeitung vom 08.04.2020
Die Rechte erwerbstätiger Eltern in der Corona-Krise
Ein Überblick von David Osterloh, Fachanwalt für Arbeitsrecht, in der Wilhelmshavener Zeitung vom 22.04.2020
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